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AGB

AGB Mandy Vincenz-Meikle MA VI ME Essential Coaching 

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§ 1 Geltungsbereich

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1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) und der Mandy Vincenz-Meikle MA VI ME Essential Coaching  (im Folgenden „Auftragnehmer“) ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden vom Auftragnehmer nicht anerkannt, es sei denn, dass der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte mit dem Auftragnehmer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

3. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber der jeweiligen Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als durch ihn anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Auftraggeber im Falle der Änderungen der Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen.

4. Sollten bestimmte Lieferungen und Leistungen durch den Auftragnehmer nur zu besonderen Bedingungen angeboten werden, gelten diese Bedingungen ergänzend zu diesen Bestimmungen. Soweit die besonderen Bedingungen im Widerspruch zu den Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen stehen, gehen die besonderen Bedingungen diesen allgemeinen Bestimmungen vor.

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§ 2 Vertragsanbahnung und Zustandekommen des Vertrages

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1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2. Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt erst durch die vom Auftragnehmer schriftlich bestätigte Bestellung des Auftraggebers, durch beiderseitige Unterzeichnung eines Vertrages oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.

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§ 3 Leistungen und Leitungsumfang

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1. Der Leistungsumfang ergibt sich vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung aus dem Angebot.

2. Die Leistungen/Maßnahmen werden vom Auftragnehmer gemäß dem Angebot durchgeführt. 

3. Bei Einzelmaßnahmen werden Arbeitsort und Arbeitszeit individuell mit den Teilnehmenden vereinbart.  

4. Grundsätzlich verweisen wir auf die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers und der Teilnehmenden. Insbesondere stellen sie alle für die Maßnahme wichtigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.

5. Werden bestimmte Ziele für eine Maßnahme vereinbart, kann seitens des Auftragnehmers keine Erfolgsgarantie übernommen werden.

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§ 4 Arbeitsunterlagen, Urheberrecht, Lizenzen

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1. Je nach Art der Maßnahme erhalten die Teilnehmenden nach Abschluss eine Zusammenfassung z. B. in Form von Fotoprotokollen.

2. Die Arbeitsunterlagen gehen in das Eigentum der Teilnehmenden über. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Der Auftraggeber erwirbt keinerlei Nutzungsrechte an dem von uns entwickelten und gestalteten Programm.

3. Eine Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte ist sowohl den Teilnehmenden als auch dem Auftraggeber nicht gestattet.

4. Das geistige Eigentum sowie das Urheberrecht an unseren Arbeitsergebnissen und den darin niedergeschriebenen Inhalten verbleiben ausschließlich beim Auftragnehmer.

5. Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltungen/Maßnahmen bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Auftragnehmers vor Beginn der Veranstaltung.

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§ 5 Preise und Stornoregelungen

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1. Die Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Der Auftraggeber willigt in den elektronischen Rechnungsversand ein.

3. Eine Teilrechnungsstellung durch den Auftragnehmer ist monatlich möglich.

4. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

5. Im Falle einer Absage eines Termins durch den Auftraggeber bzw. den Teilnehmenden gilt folgende Regelung:

Bei Einzelmaßnahmen: Bei einer Stornierung bis 48 Std. vor dem Termin fallen keine Kosten an. Bei einer Stornierung <48 Std. vor dem Termin entstehen dem Auftraggeber Kosten in Höhe von 60 % des Stundensatzes multipliziert mit der für den entsprechenden Termin vereinbarten Stundenzahl.

Bei Maßnahmen mit mehreren Personen: Bei einer Stornierung bis zu 14 Tagen vor dem Termin fallen 50 % des vereinbarten Honorars an. Bei einer späteren Absage werden 100 % des Honorars in Rechnung gestellt.

Eventuell anfallende Stornierungskosten von externen Dienstleistern (z. B. Seminarräume, Verpflegung etc.) werden grundsätzlich vom Auftraggeber übernommen.

Vereinbarte Termine können verschoben werden, müssen jedoch innerhalb eines halben Jahres nachgeholt werden.

Sollte ein Termin aufgrund unverschuldeter Hindernisse (Krankheit, Unfall etc.) nicht oder nicht pünktlich stattfinden können, wird der Auftragnehmer diesen Termin nach Absprache mit dem Auftraggeber nachholen. Der Auftragnehmer kann hierfür nicht haftbar gemacht werden.

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§ 6 Haftung und Haftungsbeschränkung

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1. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretende Schäden.

2. Generell ist die Haftung auf solche unmittelbaren oder mittelbaren Schäden beschränkt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren.

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§ 7 Vertraulichkeit, Datenschutz

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1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle bekanntgewordenen oder bekanntwerdenden persönlichen und beruflichen sowie betrieblichen Angelegenheiten strengstes Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet im Einzelfall ausdrücklich von dieser Schweigepflicht. Die Verschwiegenheitspflicht gilt über das Ende der Leistungserbringung hinaus.

2. Der Auftragnehmer ist befugt, anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder von Dritten verarbeiten zu lassen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz sind zu beachten.

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§ 8 Schlussbestimmungen

1. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung

2. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Es gelten ausschließlich die in diesem Vertrag geschlossenen, schriftlichen Vereinbarungen.

3. Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich abgeschlossen und schriftlich wechselseitig bestätigt wurden.

4. Die Parteien verpflichten sich, sich zu bemühen, etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag einverständlich und partnerschaftlich beizulegen.

5. Für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Osnabrück vereinbart.

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§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine zulässige Bestimmung ersetzen.

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Stand: Juli 2024

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